Mit dem 9-Euro-Ticket deutschlandweit mobil
Von 01.06.2022, 04:00Uhr, bis 31.08.2022, 23:58Uhr
Das 9-Euro-Ticket kommt – und ermöglicht vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 günstige Fahrten durch das WestfalenTarif-Gebiet, NRW und ganz Deutschland. Die Monatskarte für den Nahverkehr ist eine einmalige Sondermaßnahme im Rahmen des Entlastungspakets, mit dem die Bundesregierung auf die gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreise reagiert.
Egal, ob Sie täglich zur Arbeit pendeln oder nur in der Freizeit Bus und Bahn nutzen: Das 9-Euro-Ticket richtet sich als Schnupper-Ticket an Interessierte und als Treuebonus an bestehende Abonnenten.
Kurz und knapp: Die wichtigsten Infos
Zeitraum: Der Aktionszeitraum läuft vom 1. Juni bis zum 31. August 2022.
Gültigkeit: Als Monatskarte ist das 9-Euro-Ticket jeweils bis zum Monatsende gültig – unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie das Ticket kaufen.
Kosten: Pro Monat kostet das Ticket 9 Euro. Die Kosten für zwei Monate liegen also bei 18 Euro, für den gesamten Aktionszeitraum von drei Monaten zahlen Sie 27 Euro.
Nutzung: Mit dem 9-Euro-Ticket dürfen Sie den gesamten Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen, also Busse, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse in der 2. Klasse. Der Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC) und private Anbieter wie z. B. FlixTrain sind ausgeschlossen.
Kauf: Sie können das 9-Euro-Ticket vor Ort in Kundenzentren der Verkehrsunternehmen sowie an den Ticketautomaten kaufen. Eine Vielzahl an Unternehmen ermöglicht auch den Kauf des Tickets direkt beim Busfahrer. Zudem können Sie das 9-Euro-Ticket digital über die Apps und Online-Shops der Verkehrsunternehmen erwerben.
Aktuelle Informationen zum Angebot finden Sie hier. Diese Seite wird stetig aktualisiert.
Maskenpflicht in Bussen & Bahnen
Von 19.03.2022, 04:00Uhr bis auf weiteres.
Im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Unabhängig vom Inzidenzwert können folgende Masken getragen werden:
- OP-Masken
- Atemschutzmasken mit dem Standard FFP2, KN95 und N95.
Stoffmasken, Tücher, Schals sowie andere Alltagsmasken sind nicht erlaubt. Informationen zu den aktuell angeordneten Vorgaben der Landesregierung finden Sie hier.
Die Maskenpflicht gilt in allen Bussen (auch Schulbusse), StadtBahnen und Zügen (Nah- und Fernverkehr). Die Maskenpflich gilt ebenfalls in den bedarfsgesteuerten Verkehren bzw. On Demand-Verkehren (AST, ALF, Rufbus, Taxibus).
Die Maskenpflicht gilt in den Fahrzeugen und Gebäuden des öffentlichen Nahverkehrs, also beispielsweise in Bahnhöfen, Empfangshallen, Reisezentren und Unterführungen. An Bahnsteigen, Haltestellen und vollverdachten Stationen muss keine Maske mehr getragen werden, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.