Maskenpflicht in Bussen & Bahnen
Von 19.03.2022, 04:00Uhr bis auf weiteres.
Im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Unabhängig vom Inzidenzwert können folgende Masken getragen werden:
- OP-Masken
- Atemschutzmasken mit dem Standard FFP2, KN95 und N95.
Stoffmasken, Tücher, Schals sowie andere Alltagsmasken sind nicht erlaubt. Informationen zu den aktuell angeordneten Vorgaben der Landesregierung finden Sie hier.
Die Maskenpflicht gilt in allen Bussen (auch Schulbusse), StadtBahnen und Zügen (Nah- und Fernverkehr). Die Maskenpflich gilt ebenfalls in den bedarfsgesteuerten Verkehren bzw. On Demand-Verkehren (AST, ALF, Rufbus, Taxibus).
Die Maskenpflicht gilt in den Fahrzeugen und Gebäuden des öffentlichen Nahverkehrs, also beispielsweise in Bahnhöfen, Empfangshallen, Reisezentren und Unterführungen. An Bahnsteigen, Haltestellen und vollverdachten Stationen muss keine Maske mehr getragen werden, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.